Hallo zusammen!
ich habe mir überlegt an einer Extremreise teilzunehmen. Wie sieht es aber bei so einer Reise mit dem Versicherungsschutz aus ?
danke!
doyle
Extremreisen
Extremreisen
Hallo,
grundsätzlich gilt bei einer Extremreise ´kein Vollkaskoschutz´.
Der Reiseveranstalter muß für Mängel aufkommen, die vertraglich festgelegt worden sind. Das heißt zum Beispiel, wenn bei vertraglich festgelegten Sportaktivitäten etwas passiert muß er dafür einstehen.
Passiert zum Beispiel ein Unfall, weil sich eine Eiskralle aus der Verankerung eines Hundeschlittens gelöst hat und dadurch zum Beispiel das Bein oder der Arm verletzt wurde, haftet der Reisende.
Du kannst aber alles im Internet genau nachlesen unter verbrauchernews, Extremreisen.
Cu
Saliha
grundsätzlich gilt bei einer Extremreise ´kein Vollkaskoschutz´.
Der Reiseveranstalter muß für Mängel aufkommen, die vertraglich festgelegt worden sind. Das heißt zum Beispiel, wenn bei vertraglich festgelegten Sportaktivitäten etwas passiert muß er dafür einstehen.
Passiert zum Beispiel ein Unfall, weil sich eine Eiskralle aus der Verankerung eines Hundeschlittens gelöst hat und dadurch zum Beispiel das Bein oder der Arm verletzt wurde, haftet der Reisende.
Du kannst aber alles im Internet genau nachlesen unter verbrauchernews, Extremreisen.
Cu
Saliha